Erste Schritte

Der erste Schritt ist ein unverbindliches Kennenlernen in der Sprechstunde. Hier haben sie die Möglichkeit alle Fragen zu stellen die sie bezüglich der Therapie haben, auch wenn sie sich noch nicht sicher sind, ob eine Therapie überhaupt notwendig ist. Der erste Schritt braucht oft Mut und Überwindung und ist geprägt von viel Unsicherheit. Ich Informiere sie gerne über Behandlungsmöglichkeiten und Berate sie über das weitere Vorgehen und hoffe ihnen damit die meisten Unsicherheiten zu nehmen.

 

Verlauf der Therapie

Sie haben sich entschlossen eine Therapie bei mir anzufangen. Zu Beginn der Therapie wird eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt. Im nächsten Schritt wird gemeinsam ein plausibles, ganzheitliches Verständnis für die Entstehung der Belastung entwickelt. Das ist die Grundlage für eine individuell angepasste und ressourcenorientierte Behandlung.

 

Für diesen Abschnitt stehen uns fünf Sitzungen ("probatorische Sitzungen") zur Verfügung, die von den Krankenkassen übernommen werden. Eine Überweisung für die Therapie ist nicht erforderlich.

 

Häufigkeit

Die Sitzungen finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten.

 

Therapiedauer

je nach Bedarf kann eine Therapie zwischen 9 Monaten und 1-3 Jahren dauern

 

Elterngespräche

Bei Kindern finden regelmäßig Gespräche mit den Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen statt.

In den Elterngesprächen werden Hilfen angeboten zum Umgang mit der Problematik um eine Entlastung  zu bewirken und die Verhaltenssicherheit zu stärken.

 

Jugendliche

Bei Jugendlichen können die Eltern in die Therapie einbezogen werden, dies ist im Gegensatz zur Kindertherapie jedoch keine Voraussetzung für die Behandlung.

 

Ab dem Alter von 16 Jahren kann ein Psychotherapie auch ohne das Wissen der Eltern stattfinden.

 

Schweigepflicht

Besprochene Inhalte während der Sprechstunde, der Probatorik und der Therapie unterliegen der Schweigepflicht (gem. §203 StGB) und werden vertraulich behandelt. Eine Entbindung der Schweigepflicht gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Diese kann auch jederzeit wiederrufen werden.